Baurecht

Unser hochqualifiziertes Team verfügt über umfangreiche Erfahrung im Bereich des privaten und öffentlichen Baurechts. Wir konzentrieren uns auf die Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen sowie Honorar-, Werklohn- und Nachtragsforderungen für Auftraggeber:innen und Auftragnehmer:innen.

Unsere Beratung erstreckt sich über den gesamten Ablauf von Bauvorhaben – von der Projektentwicklung und Ausschreibung bis zur Gewährleistungsphase. Im öffentlichen Baurecht unterstützen wir sowohl die öffentliche Hand in genehmigungsrechtlichen Angelegenheiten als auch Unternehmen und Investoren bei Investitionsprojekten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung führender Architektur- und Ingenieurbüros. Wir bieten Unterstützung bei honorarrechtlichen Fragen, dem Abschluss von Planer-, Subplaner- und ARGE-Verträgen sowie der Abwehr oder Durchsetzung von Mängelansprüchen. Ebenso decken wir versicherungsrechtliche Fragen ab und helfen bei der Beilegung von Auseinandersetzungen zwischen Partner:innen.